In jeder zivilisierten Gesellschaft bildet Identität das Fundament von Verantwortung.
Ein Name bindet das Wort an das Gewissen. Ein Gesicht bindet eine Handlung an ihre Konsequenz.
Und doch haben wir im digitalen öffentlichen Raum ein Paradox normalisiert: Rufschädigungen, Drohungen und anhaltende Belästigungen können stattfinden – ohne jede Verpflichtung zur Identifikation. Einst wurde Anonymität als Hüterin der Freiheit gefeiert. Heute jedoch dient sie allzu oft als Schutzschild für Grausamkeit.
Ich schreibe diese Zeilen als Bürgerin, die in zwei hier geschilderten Fällen am eigenen Leib erfahren hat, welche zerstörerische Kraft gesichtslose Feindseligkeit entfalten kann. Und ich bin keineswegs allein. Online-Mobbing, digitale Belästigung und Hassrede betreffen zahlreiche österreichische Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Minderjährige, und führen zu kollektiver Verunsicherung, psychischer Belastung und, wie im tragischen Fall von Maria Kallmayer und vielen anderen, sogar zu Suizid.
Wenn Anonymität zur Waffe wird
Im März 2020 sandte ein anonymer Instagram-Account eine in russischer Sprache verfasste, zutiefst diffamierende Direktnachricht an einen meiner Klienten. Dieser leitete sie an mich weiter. Den genauen Inhalt werde ich hier nicht wiedergeben. Es genügt festzuhalten, dass mein Charakter und meine berufliche Integrität als selbstständige Unternehmerin gezielt in einer Weise angegriffen wurden, die eindeutig darauf abzielte, mir finanziellen und reputativen Schaden zuzufügen.
Mein damaliger Rechtsbeistand wandte sich formell an Facebook Inc. in Irland (heute META). In seinem Schreiben hielt er fest:
„Die Nachricht unterstellt meiner Mandantin nicht nur schwerwiegendes Fehlverhalten im privaten Bereich, sondern beschuldigt sie zudem, ehemalige Geschäftspartner erpresst und unrechtmäßig Gelder eingetrieben zu haben. Diese Vorwürfe sind gänzlich unwahr, kreditschädigend und entbehren jeder faktischen Grundlage. Tatsächlich hat meine Mandantin lediglich längst fällige Außenstände vor dem Handelsgericht Wien eingeklagt und diese samt Zinsen und Kosten zugesprochen erhalten.“
Die Anschuldigungen waren konstruiert. Haltlos. Und doch geeignet, erheblichen Schaden zu verursachen. Sie hätten sich vor Gericht mit einfachen Beweismitteln mühelos widerlegen lassen.
In einem Moment, den ich heute als naiv bezeichnen würde, machte ich den Vorfall öffentlich. Der anonyme Account verschwand daraufhin umgehend – vom Nutzer gelöscht.
Mein Anwalt dokumentierte diese Entwicklung in einem weiteren Schreiben:
„Der streitgegenständliche Account wurde inzwischen gelöscht. Meiner Mandantin liegen jedoch Screenshots vor, aus denen hervorgeht, dass der Inhaber des Accounts „77robert70“ eine E-Mail-Adresse mit russischer Top-Level-Domain sowie eine österreichische Telefonnummer mit spezifischer Endziffer nutzte.“
(Zum damaligen Zeitpunkt erlaubte Instagram noch eine teilweise Wiederherstellung von Accountinformationen über die „Passwort vergessen“-Funktion.)
Erlaubt mir an dieser Stelle eine persönliche Anmerkung:
Ich wusste stets, wer diese Nachricht verfasst hatte. Die österreichische Mobilnummer mit den zwei unverkennbaren Endziffern war in meinem Telefon gespeichert. Sie gehörte der Mutter einer mir damals nahestehenden Person – der Ehefrau eines wohlhabenden ausländischen Ölunternehmers. Hätte ich über gerichtsfeste Beweise verfügt und den Fall vor einem österreichischen Gericht verfolgen können, wären die finanziellen Konsequenzen vermutlich erheblich gewesen. Nicht allein aufgrund der diffamierenden Inhalte, sondern weil der weithin bekannte Familienpatriarch durch das Verhalten seiner erwachsenen Ehefrau und die damit verbundenen Implikationen für seinen Namen zutiefst gedemütigt worden wäre.
Doch das Leben kennt seine eigene Form der Bilanz. In den darauffolgenden Jahren sah sich die Familie massiven finanziellen und privaten Verlusten ausgesetzt – bis hin zu staatlichen Sanktionen. Die betreffende Person jedoch hat ihr Handeln bis heute weder eingeräumt noch erklärt.
Verfahren statt Verantwortung
Die Antwort von Facebook Inc. (heute META) war von einer nüchternen, beinahe entmenschlichten Formalität geprägt – ein Musterbeispiel für „Prozedur vor Schutz“:
„Facebook Ireland kann grundlegende Teilnehmerinformationen („Basic Subscriber Information“) nur bei ordnungsgemäßer Vorlage eines gültigen rechtlichen Verfahrens herausgeben. Diese umfassen unter anderem den Kontonamen, das Datum der Schließung, registrierte E-Mail-Adressen oder Telefonnummern sowie Datum, Uhrzeit und IP-Adresse der Registrierung. Im vorliegenden Fall liegt kein gültiges rechtliches Ersuchen vor. Die Anforderung einer Wohnadresse oder weiterer Inhalte zur Identitätsfeststellung überschreitet den Umfang dieser Basisdaten.“
Mit anderen Worten: Ohne Gerichtsbeschluss keine Information.
Also wandte ich mich an das österreichische Justizministerium.
Das Bundesministerium für Justiz: eine verschlossene Tür
Nach Monaten des Schriftverkehrs erhielt ich am 31. Oktober eine Antwort des Bundesministeriums für Justiz.
Die Staatsanwaltschaft kam zu folgendem Ergebnis:
„Die gegenständliche Mitteilung enthalte keine tatbestandsmäßige gefährliche Drohung und sei daher weder als Nötigung (§105 StGB) noch als Erpressung (§144 StGB) zu qualifizieren. Allenfalls käme eine Prüfung im Hinblick auf Kreditschädigung (§152 Abs. 1 StGB) in Betracht, wobei es sich hierbei um ein Privatanklagedelikt handelt. In solchen Fällen ist die Staatsanwaltschaft weder befugt, weitere Ermittlungen zu führen noch Anordnungen an Facebook zu erteilen.“
Übersetzt: Keine gefährliche Drohung. Keine Erpressung. Allenfalls eine Kreditschädigung – ein Privatdelikt. Und weil es sich um ein solches handelt, ermittelt der Staat nicht. Ebenso wenig zwingt er Facebook zur Herausgabe der zur Identifizierung notwendigen Daten.
Das zentrale Paradox: Ein System, das Stillstand produziert
Es entstand eine beinahe surreale juristische Pattsituation:
• META verlangte einen gerichtlichen Beschluss zur Herausgabe identifizierender Daten.
• Die österreichischen Justizbehörden lehnten es ab, ein Verfahren einzuleiten, das einen solchen Beschluss hätte ermöglichen können.
• Nach österreichischem Verfahrensrecht war es mir unmöglich, gegen eine „unbekannte“ Person eine substanzielle Privatanklage zu erheben.
Um eine Privatklage wegen Kreditschädigung (§152 StGB) einzubringen, hätte ich einen Namen benötigt – eine rechtlich identifizierbare Person. Doch genau dieser Name wäre ausschließlich durch einen gerichtlichen Beschluss zu erlangen gewesen, der Facebook Inc. zur Herausgabe der Daten verpflichtet.
Zehntausend Euro an Rechtsanwaltskosten später, blieb nichts als die ernüchternde Erkenntnis: Wird Anonymität zur Waffe, so wird sie nicht nur durch Technologie geschützt, sondern durch eine prozessuale Architektur, die Verantwortung systematisch verzögert und, schwerer noch, durch eine staatliche Zurückhaltung, die Betroffene handlungsunfähig zurücklässt.
Ohne Identität wird Gerechtigkeit zu einer theoretischen Größe.
Eine bittere Fußnote
Im selben Schreiben, das mein Verfahren faktisch beendete, verwies das Ministerium auf einen Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung von Hass im digitalen Raum – „Hass im Netz“.
Mit anderen Worten: Vielleicht wird sich künftig etwas ändern.
Doch in jenem Moment war ich nichts weiter als Kollateralschaden eines Systems, das noch nicht entschieden hatte, dass digitale Diffamierung seiner unmittelbaren Aufmerksamkeit würdig sei.
Das Gesetz wurde später verabschiedet und stellte zweifellos einen Fortschritt dar. Ob es jedoch das strukturelle Kernproblem tatsächlich löst, bleibt eine andere Frage.
Die Grenzen des „Hass-im-Netz“ Gesetzes
Seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2021 wurde das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz als kultivierte Antwort Österreichs auf die Verrohung digitaler Diskurse präsentiert – als legislative Zusage, zivil- und strafrechtliche Instrumente zu bündeln und Betroffenen wirksamer zur Seite zu stehen.
Doch hinter dieser sorgfältig formulierten Fassade verbirgt sich ein System, das weiterhin primär reaktiv statt präventiv agiert.
Der Schaden muss zunächst eintreten. Der Ruf muss zuerst beschädigt sein. Erst dann beginnt sich das juristische Räderwerk zu drehen – langsam, formalistisch, mitunter zermürbend.
Betroffene müssen weiterhin selbst aktiv werden: Rechtsvertretung beauftragen, Schriftsätze verfassen lassen, Verhandlungen durchstehen. Ein Prozess, der emotional belastend und finanziell anspruchsvoll zugleich ist. In Österreich bewegen sich die Honorare privater Rechtsanwälte regelmäßig im Bereich mehrerer hundert Euro pro Stunde; erfahrene Juristen verrechnen nicht selten €300 bis €400 oder mehr – zuzüglich Umsatzsteuer und Gerichtskosten.
Selbst jene, die vorsorglich über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind nicht automatisch abgesichert. In meinem Verfahren gegen Facebook lehnte meine Rechtsschutzversicherung – Generali – die Kostenübernahme mit der Begründung ab, eine Rufschädigung stelle keinen materiellen Vermögensschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen dar. So kann es geschehen, dass selbst Versicherte die Verteidigung ihrer eigenen Integrität privat finanzieren müssen.
Und vor allem: Das Gesetz adressiert das strukturelle Problem der Identitätsverifizierung nicht ausreichend. Plattformen erlauben weiterhin pseudonyme Accounts. Die architektonische Grundlage der Anonymität bleibt unangetastet.
Für ein Gesetz, das Schutz verspricht, wirkt die praktische Erfahrung allzu oft wie ein Instrument, das nur jenen offensteht, die über erhebliche emotionale Belastbarkeit und finanzielle Ressourcen verfügen. Dies unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer Reform, die Prävention, Zugänglichkeit und echte Abschreckung in den Mittelpunkt stellt.
Reale österreichische Konsequenzen anonymer Online-Hetze
Mein Fall lässt sich nicht darstellen, ohne den tragischen Fall von Lisa-Maria Kellermayr zu erwähnen. Die Ärztin wurde über Monate hinweg von Impfgegnern im Internet massiv bedroht und erhielt wiederholt Morddrohungen. Schließlich nahm sie sich das Leben. Medien und Kommentatoren kritisierten im Nachgang deutlich, dass es den Behörden nicht gelungen war, sie wirksam zu schützen.
Dieser Fall ist keine isolierte Tragödie. Er steht exemplarisch für ein strukturelles Versagen von Verantwortlichkeit innerhalb einer anonymisierten digitalen Kultur.
Die Zahlen sprechen eine ebenso deutliche Sprache. Laut Statistik Austria gaben 31 % der 16- bis 74-Jährigen in Österreich an, in den vergangenen Monaten feindseligen oder herabwürdigenden Online-Inhalten begegnet zu sein. Darunter Beleidigungen, Drohungen, diskriminierende Beiträge und Hassrede. Ein Bericht aus dem Jahr 2025 verzeichnete nahezu 2.000 strafrechtlich relevante Fälle von Online-Hass innerhalb eines Jahres in Österreich, darunter Beleidigungen und gefährliche Drohungen; etwa 10 % davon entfielen auf Cybermobbing.
Besonders betroffen sind Frauen, als ob die jüngsten Femizide in Österreich nicht bereits Anlass genug zur Sorge gäben. EU-Daten, die Österreich einschließen, zeigen: 28 % der Frauen im Alter von 16 bis 29 Jahren erlebten in den vergangenen fünf Jahren Formen digitaler Belästigung; 13 % allein innerhalb der letzten zwölf Monate. Weitere österreichische Erhebungen zeigen, dass ein erheblicher Anteil, junge Frauen sind. In manchen Studien bis zu zwei Drittel der 15- bis 18-Jährigen bereits vor 2018 Erfahrungen mit digitaler Gewalt gemacht haben.
Cybermobbing betrifft insbesondere junge Menschen. In schulbasierten Erhebungen berichteten 8 % bis 13 % der Jugendlichen im Alter von etwa 10 bis 17 Jahren, in den letzten Monaten mindestens einmal Opfer von Cybermobbing geworden zu sein. Andere Umfragen zur Situation von Jugendlichen in Österreich sprechen sogar von rund 15 % der Schülerinnen und Schüler, die entsprechende Erfahrungen gemacht haben. Selbst das Bundeskanzleramt verweist darauf, dass etwa 17 % aller Jugendlichen bereits Opfer von Cybermobbing wurden. Cybermobbing ist häufig Teil umfassenderer Mobbingstrukturen. Eine OECD-bezogene Analyse legt nahe, dass etwa jeder fünfte Schüler in Österreich Mobbing erlebt, in klassischer wie auch in digitaler Form.
Digitale Hassrede bleibt nicht folgenlos im virtuellen Raum. Sie korreliert mit realen Gewalttaten und Hassverbrechen. Ein signifikanter Anteil gemeldeter Hassdelikte weist digitale Komponenten auf: ein Hinweis darauf, wie sehr Anonymität Täter ermutigen kann. Viele Formen digitaler Übergriffe, etwa Cyberstalking, gefährliche Drohungen oder die Veröffentlichung persönlicher Daten, sind strafrechtlich relevant. Doch ohne Identifizierung des Täters bleibt die Durchsetzung begrenzt.
Anonymität entzieht Handlungen die Konsequenz. Sie erleichtert es, Gerichte mit Schmähungen und Drohungen zu überfluten. Und sie trifft besonders jene, die ohnehin verletzlich sind.
Die Zahlen sprechen für sich.
Die Verletzlichkeit von Minderjährigen: Wenn Anonymität zum Schutzschild für Täter wird
Wenden wir uns nun den Minderjährigen zu, die – wie die zuvor genannten Zahlen bereits andeuten – einer noch weitaus gravierenderen Bedrohung im Schutzraum der digitalen Anonymität ausgesetzt sind: sexuellen Straftätern und organisierten Grooming-Strukturen.
Falsche Identitäten ermöglichen es Erwachsenen, sich als Gleichaltrige auszugeben und so mühelos Zugang zu Kindern und Jugendlichen auf Social-Media-Plattformen, Gaming-Portalen und Messenger-Diensten zu erhalten. Die Plattform Snapchat wurde von der BBC im Zusammenhang mit zahlreichen Grooming-Skandalen sogar als „die am häufigsten genutzte App für Grooming“ bezeichnet – ein deutliches Indiz dafür, dass Anonymität die Hemmschwelle für Täter senkt. Wo Identifikation unwahrscheinlich erscheint, wächst die Bereitschaft zur Grenzüberschreitung.
Von Kindern kann nicht erwartet werden, ausgefeilte Manipulationsstrategien zu durchschauen. Sie vertrauen. Sie kommunizieren. Sie reagieren. Ihre noch nicht abgeschlossene psychologische Entwicklung, ihre größere Vertrauensbereitschaft und ihr fehlendes Bewusstsein für subtile Manipulation machen sie besonders anfällig – etwa für das Erpressen intimer Bilder oder das Locken in persönliche Treffen.
Prävention ist hier ungleich wirksamer als nachträgliche Strafverfolgung. Grenzüberschreitende Anonymität erschwert Ermittlungen erheblich und verweist auf die dunklen Strukturen transnationaler Netzwerke – von Kinderpornografie-Ringen bis hin zu organisierten Grooming-Gruppen. Selbst wenn Straftaten aufgedeckt werden, erfordert die Identifizierung der Täter oft langwierige internationale Rechtshilfeverfahren, Auslieferungsanträge und komplexe digitale Spurensicherungen.
Doch ist die Ausbeutung einmal geschehen, bleibt der Schaden ein Leben lang. Verlässliche Identifikationssysteme würden potenzielle Täter abschrecken, bevor irreparabler Schaden entsteht.
Der verfassungsrechtliche Kontext Österreichs
Es ist wichtig, einem legitimen Gegenargument Raum zu geben.
In nicht-demokratischen Staaten dient Anonymität im Internet dem Schutz politischer Dissidenten. In autoritären Regimen bewahrt sie jene, die Machtstrukturen kritisieren, vor Inhaftierung, Gewalt oder Verfolgung. Dieses Argument verdient Anerkennung.
Doch Österreich ist keine Autokratie. Österreich ist eine verfassungsmäßige Bundesrepublik mit parlamentarischer Mehrparteiendemokratie, getragen vom Bundes-Verfassungsgesetz. Politische Opposition ist legal. Pressefreiheit ist garantiert. Friedlicher Protest ist nicht kriminalisiert.
In einem solchen System ist das Risiko staatlicher Repression aufgrund politischer Meinungsäußerung vergleichsweise gering. Die historischen und politischen Bedingungen, die Anonymität als Schutzschild gegen Tyrannei rechtfertigen, greifen in einer gefestigten Demokratie wie Österreich nicht in gleicher Weise.
Es stellt sich daher die Frage: Wenn Anonymität hierzulande nicht primär Bürger vor staatlicher Verfolgung schützt – wen schützt sie dann?
Allzu oft schützt sie jene, die Verantwortung vermeiden wollen.
Wenn anonyme Accounts Amtsträgern gehören
Die Problematik verschärft sich erheblich, wenn anonyme Anfeindungen von Personen ausgehen, die im öffentlichen Bereich tätig sind. Amtsträger, medizinische Fachkräfte, Pädagogen, Verwaltungsbeamte – sie alle bekleiden Positionen des Vertrauens. Sie üben Autorität aus. Sie treffen Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf das Leben anderer haben.
Am 5. September 2025 erhielt ich eine Serie zutiefst misogyn geprägter Nachrichten von dem auf dem beigefügten Bild dargestellten Account. Bemerkenswert ist dabei, dass die Person hinter diesem Account ihre Identität zu keinem Zeitpunkt offenlegte – obwohl sie deutlich machte, über zahlreiche Details aus meinem Privatleben informiert zu sein:


Eine in Tonalität und Inhalt nahezu identische Nachricht erreichte mich zudem über eine weitere Social-Media-Plattform:
Was aber, wenn ich euch erzähle, dass beide Nachrichten vom selben Mann stammten? Von einem öffentlich tätigen Arzt, der derzeit in der Neurologie eines der größten öffentlichen Krankenhäuser Wiens, des Krankenhaus Nord, praktiziert?
Würden Sie sich als Patientin, in einer Phase besonderer Verletzlichkeit, von einem Arzt behandeln lassen wollen, der Frauen online dafür verurteilt, keine Kinder zu haben? Entspricht ein solches Weltbild den ethischen Maßstäben eines Berufsstandes, dem menschliches Leben anvertraut ist?
Die Pflicht eines Arztes ist Fürsorge. Vertrauen ist im medizinischen Kontext kein Nebenaspekt. Es ist sein Fundament. Und doch kann hinter einer digitalen Maske Geringschätzung gegenüber Frauen geäußert werden, ohne institutionelle Wahrnehmung, ohne berufsrechtliche Konsequenzen, ohne Rechenschaft.
Wenn Amtsträger anonym mobben, Hassrede verbreiten oder diskriminierende Ansichten äußern, hat die Öffentlichkeit dann nicht ein legitimes Interesse, davon zu erfahren?
Vertrauen in Institutionen ist fragil. Es gründet sich nicht allein auf fachliche Kompetenz, sondern ebenso auf Charakter. Anonymität schützt nicht nur private Grausamkeit, sie ermöglicht unter Umständen auch öffentliche Heuchelei.
Die Rechte von Arbeitgebern im privaten Sektor
Die Problematik endet nicht bei Amtsträgern.
Auch Arbeitgeber in der Privatwirtschaft haben berechtigte Interessen. Sie investieren in Reputation, sie gestalten Unternehmenskultur, und sie entscheiden, wem sie Verantwortung und Einkommen anvertrauen.
Wenn ein Mitarbeiter unter dem Schutz anonymer Accounts wiederholt mobbt, belästigt oder diffamiert, finanziert ein Unternehmen unter Umständen unwissentlich ein Verhalten, das seinen Werten fundamental widerspricht. Meinungsfreiheit hebt berufliche Konsequenzen nicht auf. Charakter ist bei Einstellungsentscheidungen relevant. Integrität ist keine Nebensache.
Anonymität verhindert, dass Arbeitgeber fundierte Entscheidungen über jene treffen können, die sie fördern, befördern und entlohnen. Es geht hierbei nicht um Überwachung, sondern um Verantwortung – in einem Umfeld, in dem Vertrauen und Reputation einen erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wert darstellen.
Es sollte Konsequenzen für destruktives Online-Verhalten geben. Zahlreiche öffentlich gewordene Fälle zeigen, dass Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden, wenn Mitarbeiter durch problematisches digitales Verhalten auffallen – und das aus nachvollziehbaren Gründen.
Warum Anonymität in ihrer jetzigen Form beendet werden muss
Stellt euch folgende Situation im analogen Leben vor: Eine fremde Person tritt an deinen Tisch, während Du in Ruhe Ihren Kaffee trinken, und schreit dir unvermittelt ins Gesicht, du bist eine „Hure“, weil sie sich von deinem Aussehen provoziert fühlt. Im realen Leben hätte ein solches Verhalten unmittelbare Konsequenzen: zumindest soziale Sanktionierung durch Umstehende, oder möglicherweise rechtliche Schritte.
Im digitalen Raum jedoch schützt Anonymität jene, die beleidigen, bedrohen und herabwürdigen, vor eben diesen Konsequenzen. Hier liegt das Kernproblem.
Die Freiheit der Meinungsäußerung ist zu schützen. Doch Freiheit von Verantwortung ist kein verfassungsmäßiges Grundrecht.
Österreichs demokratische Ordnung ist stark genug, um politischen Dissens zu gewährleisten, ohne auf vollständige Anonymität angewiesen zu sein. Was wir heute entschiedener schützen müssen, sind:
Ohne Verantwortlichkeit für digitale Worte und Handlungen wird Meinungsfreiheit zur Regellosigkeit.
Eine klare Identifizierbarkeit von Internetnutzern würde missbräuchliches Verhalten abschrecken, Behörden rascheres Handeln ermöglichen, Opfer entlasten und rechtliche wie gesellschaftliche Konsequenzen fair und effizient durchsetzen.
Als österreichische Gesellschaft schätzen wir Respekt, Würde, Sicherheit und sozialen Zusammenhalt. Ziviler Diskurs setzt Verantwortlichkeit voraus. Meinungsfreiheit verlangt keine maskierte Identität. Demokratie lebt von nachvollziehbarer Verantwortung. Anonymität mag historisch Dissens geschützt haben. In der heutigen digitalen Architektur jedoch ist sie allzu oft ein Schutzschild für systematischen Schaden – und ein Verstärker destruktiver, antisozialer Verhaltensweisen.
Wir müssen uns ausweisen, um ein Bankkonto zu eröffnen, ein Fahrzeug zu lenken oder unsere Stimme bei Wahlen abzugeben. Und dennoch erlauben wir, dass tiefgreifende psychische Verletzungen ohne Namen und ohne Konsequenz zugefügt werden. Anonymität wurde einst romantisiert als Hüterin der Freiheit. Heute schützt sie nicht selten Grausamkeit, Ausbeutung und Zerstörung.
Wahre Freiheit gedeiht nicht in Anonymität, sondern in Verantwortung.